Bei der Anwebdung handelt es sich um eine Pflanzenschutzmaßnahme auf Nichtkulturlad, das generell genehmigungspflichtig ist. Dazu wird auch noch empfohlen, ein nicht zugelassenes Pflanzenschutzmittel zu verwenden. Bitte nehmen Sie diesen Artikel raus, da Sie sonst eine Anleitung zu einer Ordnungswidrigkeit geben, die mit Strafen bis zu 50.000 Euro belegt werden kann, geben.